Warum ein Bonusheft?
1992 wurde auch in den neuen Ländern das Bonusheft von den Gesetzlichen Krankenkassen eingeführt. Das Ziel ist durch den regelmäßigen Kontrollbesuch beim Zahnarzt
Behandlungsnotwenigkeiten früh zu erkennen. Somit kann eine Erkrankung schneller und kostengünstiger behandelt werden. Durch die regelmäßige Motivation verbessert sich aber auch die Mundhygiene, was im eigenen Interesse jedes Patienten liegen sollte.
Ein regelmäßig geführtes Bonusheft ist also bares Geld wert! Das macht sich dann bemerkbar, wenn einmal Zahnersatz, z.B. eine Krone, eine Brücke oder eine herausnehmbare Prothese notwendig wird. Wer sorgfältige Mundhygiene betreibt und sich regelmäßig im Rahmen der Individualprophylaxe betreuen lässt, für den ist Zahnersatz vielleicht nie ein Thema. Aber wer erst später das richtige Pflegen erlernt bzw. schon einen Zahnersatz trägt, für den ist regelmäßige Kontrolle doppelt wichtig.
Das Bonusheft soll jeden Einzelnen dazu anhalten, regelmäßig zur Kontrolle beim Zahnarzt vorbeizuschauen. Erkrankungen des Zahnes oder des Zahnhalteapparates werden dadurch eher erkannt und mit geringerem Aufwand behandelt. Das nützt nicht nur dem Patienten, sondern auch der Krankenkasse, denn dadurch werden umfangreichere Behandlungskosten eingespart. Sollte dennoch ein Zahn oder gar mehrere durch Zahnersatz – Krone, Brücke oder Prothese - ersetzt werden müssen, dann belohnt die Krankenkasse die Tatsache, dass man regelmäßig die Kontroll-Termine wahrgenommen hat, mit einem Plus an Zuschuss. Deshalb sollte jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung, also auch die mitversicherten Familienangehörigen, ein eigenes Bonusheft besitzen. Haben Sie noch kein eigenes Bonusheft, dann sprechen Sie uns bei Ihrem nächsten Besuch darauf an. Wir werden Ihnen ein eigenes Bonusheft ausstellen.
Wie oft benötige ich den Bonusstempel?
Für Kinder ab dem 6. Lebensjahr und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr gibt es ein spezielles Vorsorge-Programm, das unterschiedliche Aktivitäten zur Verhütung von Zahnerkrankungen beinhaltet. Dieses Spezial-Programm heißt abgekürzt "IP- Programm" (IP = Individualprophylaxe) und erfordert von den Kindern und Jugendlichen zweimal im Jahr einen Besuch beim Zahnarzt. Die Untersuchung bzw. die Prophylaxe-Maßnahme ist an einen festgelegten Zeitrhythmus gebunden. Die Kosten für diese Vorsorgebehandlungen nach dem IP- Programm werden von der Krankenkasse übernommen. Hier findet neben der Kontrolle ein Anfärben von Zahnbelägen und eine Motivation zum besseren Beseitigen dieser Beläge statt.
Patienten, die älter als 18 Jahre sind, sollen nach der Bonusregelung mindestens einmal in jedem Jahr zu einer Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt gewesen sein und diese im Bonusheft dokumentieren lassen. Eine weitere individualprophylaktische Betreuung wird dann nicht mehr durch die gesetzliche Krankenkasse übernommen. (Professionelle Zahnreinigung)
Wie errechnet sich mein Bonus?
Nach derzeit gültiger Rechtslage haben Versicherte einen Anspruch auf einen befundbezogenen Festzuschuss bei einer medizinisch notwendigen Versorgung mit Zahnersatz. Die Festzuschüsse umfassen 60% der festgesetzten Beiträge für die Regelversorgung. Für eigene Bemühungen zur Gesunderhaltung der Zähne erhöhen sich die Festzuschüsse auf 70%, sofern eine regelmäßige Zahnpflege erkennbar ist und in den letzten 5 Jahren vor Beginn der Behandlung einmal im Kalenderjahr eine zahnärztliche Untersuchung stattgefunden hat. Die Festzuschüsse erhöhen sich auf 75%, wenn in den letzten 10 Kalenderjahren vor Beginn der Behandlung die Vorsorge-Untersuchung ohne Unterbrechung in Anspruch genommen wurde.
Die Vorsorge-Untersuchungen werden mit einem Stempel im Bonusheft festgehalten. Fehlt allerdings nur ein Bonus sind alle bisher gesammelten Stempel wertlos. In begründeten Ausnahmefällen können die Krankenkassen die Festzuschüsse dennoch auf 75% erhöhen, wenn der Versicherte seine Zähne regelmäßig gepflegt und in den letzten 10 Jahren vor Beginn der Behandlung die Untersuchungen nur mit einer einmaligen Unterbrechung in Anspruch genommen hat.
Versicherte, die für das Jahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie keine entsprechenden Untersuchungen vorweisen können, behalten Ihren Anspruch auf Festzuschuss-Erhöhung, sofern sie die Untersuchungen für die übrigen vier bzw. neun Jahr nachweisen können.
Was tun, wenn der Stempel im Bonusheft fehlt?
Wenn der Nachweis der regelmäßigen Untersuchungen im Bonusheft fehlt, sollten Sie nicht zu lange warten, um den Zahnarztbesuch nachtragen zu lassen. Voraussetzung für das "Nachstempeln" ist allerdings, dass man im fraglichen Zeitraum die Untersuchung bzw. die Prophylaxe- Maßnahme hat durchführen lassen. Dies ist in der Patientenkartei jedes Zahnarztes dokumentiert. Bitte beachten Sie: Es ist Ihre Aufgabe, an einen Eintrag ins Bonusheft zu denken. Wer die vorgeschriebenen Termine nicht wahrgenommen hat, kann nicht auf die Vorteile des Bonusheftes zurückgreifen. Man muss von neuem beginnen sich den Bonus aufzubauen.
Was tun, wenn das Bonusheft nicht auffindbar ist?
Wenn das eigene Bonusheft oder das der Kinder verloren gegangen ist, können wir ein neues Heft ausstellen. Anhand der Patientenkartei ist ja nachvollziehbar, wann wer bei uns zur Untersuchung oder Prophylaxe- Behandlung war. Steht ein Zahnarztwechsel an, verliert das Bonusheft natürlich nicht seine Gültigkeit. Der neue Zahnarzt kann die notwendigen Eintragungen fortsetzen oder er stellt ein weiteres Bonusheft aus. In diesem Fall darf das „alte" Bonusheft nicht in den Papierkorb wandern. Es ist zusammen mit dem zweiten Heft bei einer vorgesehenen prothetischen Behandlung der Krankenkasse vorzulegen.
Nicht nur wegen des Bonus zum Zahnarzt!
Das Bonusheft ist im Fall des Falles später einmal bares Geld wert, wenn einmal Zahnersatz nötig wird. Es ist also keine Nebensächlichkeit oder lästige Pflichtübung. Die finanziellen Vorteile sollten dennoch nicht Anlass für den regelmäßigen Zahnarztbesuch sein. Im Vordergrund sollte die eigene Mundgesundheit und die möglichst lebenslange Gesunderhaltung der eigenen Zähne stehen! Kein Zahnersatz kann so gut sein wie das Original, das er ersetzt, und kein Bonusheft bringt so viel Geld ein, dass Zahnersatz damit vollständig bezahlt werden könnte. Das Wichtigste an regelmäßiger Prophylaxe ist also nicht der mögliche Spareffekt, sondern die Gesundheit von Zahn und Zahnfleisch. Schöne, gesunde Zähne sind ein natürliches Kapital und ein großes Stück Lebensqualität. Sie sind Ihre persönliche Visitenkarte!