Zahnzusatzversicherung
Was ist eine Zusatzversicherung?
Private Krankenversicherungen bieten teils in Kooperation mit gesetzlichen Krankenkassen eine Vielzahl von Zahnzusatzversicherungen an.
So eine Absicherung kann vor allem für Patienten nützlich sein, die sich im Bedarfsfall auch hochwertigen Zahnersatz leisten wollen. Die Versicherungsbedingungen aber sind selbst für Experten oft nur schwer zu durchschauen. Deshalb müssen die Angebote sorgfältig verglichen werden.
Empfehlenswert ist es dabei, sich weitere Informationen von Verbraucherzentralen und von der Stiftung Warentest einzuholen. Aber auch ein anonymer Onlinevergleich kann im Vorfeld sehr hilfreich sein.
www.waizmanntabelle.de
www.zahnzusatzversicherung-experten.de
www.versicherung–vergleiche.de
NEU: speziell für Prophylaxe PZR-Flatrate Informationen finden Sie hier
Was muss ich beachten?
1. Zu unterscheiden ist zwischen reinen Zahnersatzversicherungen und weitergehenden Zahnzusatzversicherungen. Zahnersatzversicherungen reduzieren den Eigenanteil bei Zahnersatz (Krone, Brücke, Prothese). Zahnzusatzversicherungen bieten darüber hinaus zusätzliche Leistungen, wie Inlays, Implantate, Prophylaxe und Kieferorthopädie.
2. Zu beachten ist, dass der private Versicherungsschutz oft nicht sofort nach Abschluss der Police eintritt (Sperrfrist) und Erstattungsbegrenzungen nach Leistungsstaffeln meist über mehrere Jahre hinweg existieren (dauerhafte jährliche Summenbegrenzungen für Erstattungsbeträge). Solche Tarife kommen kaum für unmittelbar notwendige Gebisssanierungen oder besonders teure Versorgungen in Betracht.
3. Viele Versicherungen lassen vor Vertragsabschluss kontrollieren, in welchem Zustand die Zähne sind. Für Behandlungen, die der Zahnarzt bereits vor Abschluss des Vertrages angeraten, geplant oder begonnen hat, muss die Versicherung später nicht zahlen. Auch ist Zahnersatz für Zahnlücken, die bereits bei Abschluss der Versicherung bestehen, in der Regel nicht mitversichert. Dies ist besonders zu beachten bei Versicherungsgesellschaften, die keine Gesundheitsprüfung vor Versicherungsbeginn fordern, jedoch im Fall der Leistungsinanspruchnahme den behandelnden Zahnarzt im Rahmen der Schweigepflichtentbindung zur Auskunft auffordern.
4. Die private Zahnzusatzversicherung deckt in der Regel nicht die Kosten für den gesamten Zahnersatz, sondern nur für einen Teil. Dabei geben die Versicherer ihre Leistung zumeist als Prozentsatz an. Doch der Basisbetrag, auf den sich dieser Prozentsatz bezieht, kann ganz unterschiedlich sein. Deshalb können 50 Prozent Erstattung in der einen Zahnzusatzversicherung mehr wert sein als 100 Prozent in der anderen. In manchen Tarifen erstattet der Versicherer beispielsweise 50 Prozent des gesamten Rechnungsbetrags. Andere orientieren sich allein am Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse und verdoppeln diesen. Die prozentuale Kostenerstattung ist in der Regel nicht auf einen maximalen Rechnungsbetrag begrenzt. Bei solchen Versicherungen sollte genau abgewogen werden. Unterschiede machen die Versicherer auch bei der Berücksichtigung des gesetzlichen Krankenkassenzuschusses. Wichtig ist, dass die Versicherung den vereinbarten Satz kassenunabhängig erstattet, d.h. auch dann, wenn die gesetzliche Krankenkasse gar nichts zahlt. Die fairste Lösung für den Kunden ist es, wenn der Versicherer sich auf den tatsächlichen Rechnungsbetrag bezieht und die Leistung der Kasse so weit aufstockt, bis 80 Prozent, 90 Prozent oder selten 100 Prozent der Rechnung bezahlt sind.
5. Eine gute Zahnzusatzversicherung erstattet Zahnarzthonorare bis zum 3,5-fachen GOZ-Satz. Ferner gibt es keine Begrenzung der maximalen Erstattung bei Inlays und Implantaten. Implantatleistungen inklusive Knochenaufbau sind mitversichert und die Anzahl der Implantate pro Kiefer ist nicht begrenzt. Der Zahnersatz (Suprakonstruktionen) auf Implantaten ist ebenso mitversichert. Äußerst sinnvoll ist die Mitversicherung der Erstattung von prophylaktischen Leistungen wie z.B. die professionelle Zahnreinigung.
6. Gesetzliche Krankenkassen werben bei ihren Mitgliedern für Zusatzversicherungen im Rahmen von Gruppenverträgen mit privaten Krankenkassen. Zu empfehlen ist auch hier, ein Vergleichsangebot einzuholen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass beim Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse in der Regel der Rabatt für die Privatversicherung erlischt.
7. Achten Sie darauf, ob weitere von Ihnen gewünschte Leistungen im Versicherungsvertrag enthalten sind. Inwieweit zusätzliche Versicherungen für Brille, Heilpraktiker und Akupunktur notwendig sind, muss jeder für sich entscheiden. Zu bedenken ist dabei, dass diese zusätzlichen Leistungen das Versicherungsangebot und deren Vergleiche unübersichtlicher machen.
Was können wir für Sie tun?
Wir, Ihr Praxisteam, sind zuständig für Ihre Mundgesundheit und wir sind keine Versicherungsmakler. Wir können Ihren Mundgesundheitszustand beurteilen und feststellen, welches Erkrankungsrisiko vorliegt. Deshalb können wir Ihnen nicht pauschal eine bestimmte Versicherung empfehlen. Die richtige Police muss sich an Ihren individuellen Vorgaben orientieren (Risiko, Versorgungsnotwendigkeit, Anspruch …)
Bester Schutz vor Zahnverlust und notwendigem Zahnersatz ist und bleibt aber eine optimale häusliche Mundhygiene, regelmäßige Vorsorge bei Ihrem Zahnarzt und ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Prophylaxekonzept.