Lasertherapie

Albert Einstein studierte 1917 das Verhalten der Elektronen im Atom auf Lichteinflüsse. Damit  begann die Geschichte des Lasers.

Das Wort Laser – Light Amplification by Stimulated Emission of Radiation – ist eine Abkürzung, die übersetzt bedeutet “Lichtverstärkung durch stimulierte Aussendung von Strahlung.
Er untersuchte das Phänomen der stimulierten Photonen-Emission und somit das Grundprinzip des Lasers. Erst 1960 wurde der erste Laser von dem amerikanischen Physiker Theodore Maiman mit einem Rubinstab und einer Blitzlampe vorgestellt – dies war die Geburtsstunde des Lasers.

Laser haben in unserem täglichen Leben einen festen Platz gefunden. Auch  in vielen medizinischen Bereichen ergänzt oder unterstützt der Laser, als modernes Behandlungsgerät, die heutigen Therapien sinnvoll oder ermöglicht neue Behandlungsmethoden.

Wie arbeitet der Laser?

Der Laser ist eine besondere Art der Lichtquelle, sein Strahl ist sehr energiereich. Deswegen kann er zur Bearbeitung und Behandlung von Gewebe unterschiedlichster Art verwendet werden. Im Mund finden wir verschiedene Gewebearten, z.B. Weichgewebe an Zahnfleisch und Mundschleimhaut, aber auch Hartgewebe in Form von Knochen und Zähnen. Es gibt verschiedene Lasertypen, die verschiedene Wellenlängen ausstrahlen und an die unterschiedlichsten Gewebearten angepasst sind. Laser arbeiten ohne Berührung, das gebündelte Licht trifft gezielt nur auf das zu behandelnde Gewebe. Das angrenzende Gebiet wird dabei nicht berührt. Daher ist die Lasertherapie häufig schmerzärmer und schonender als andere Verfahren. 
                
In welchen Bereichen findet der Laser in der Zahnmedizin seine Anwendung?

Erkrankung des Zahnhalteapparates (Parodontologie):
In der Parodontologie kann mit Hilfe des Lasers eine Reinigung der Wurzeloberflächen und Reduzierung der Keimbesiedlung auch in tiefen schwer zugänglichen Zahnfleischtaschen, die Standardtherapie ergänzen. Dabei macht man sich die gewebeabtragenden und bakterientötenden Eigenschaften des Laserlichtes zu nutze. (PTT- Photothermische Therapie) Dieser  Effekt kommt auch bei der Periimplantitistherapie zum Tragen, wenn um ein Implantat das Zahnfleisch und der Knochen entzündet sind.

Mundschleimhauterkrankung:
Herpes  und schmerzhafte Aphten können durch Laseranwendung schneller abheilen.

Kiefer-und Weichgewebschirurgie:
Hier dient der Laser z.B. zur Beseitigung von störenden Lippen-/ Wangenbändchen bei Prothesenträgern oder Kindern.
Aber auch der Kieferknochen kann bearbeitet werden. Dies reicht von der Abtragung des Knochens über die Vorbereitung zur Aufnahme eines Zahnimplantates bis zur Freilegung von Implantaten.
Mit einer verbesserten Wundheilung ohne Narbenbildung und reduzierten postoperativen Beschwerden (Schwellung/Schmerz) ist zu rechnen.

Wurzelkanalbehandlung (Endodontie)
Die Möglichkeiten und Standards in der Endodontie haben sich in den letzten Jahren stets weiterentwickelt. Das Ziel unserer Behandlung ist daher die Entfernung des erkrankten Pulpagewebes und die bestmögliche Dekontamination des Wurzelkanalsystems von den Bakterien und deren toxischen Abbauprodukten. Schwierigkeiten bereiten hier vor allem die besondere Anatomie des Wurzelkanalsystems und der Grad der bakteriellen Besiedlung. Genau hier kann die bakterizide Wirkung des Lasers eine sinnvolle Ergänzung zu den konventionellen, modernen Techniken darstellen. Der laserunterstützten Endodontie sind kaum Grenzen gesetzt, durch die hohe Eindringtiefe der bakterienabtötenden Laserstrahlen ist in vielen Fällen nachhaltigerer Therapieerfolg zu erzielen.

Kariesdiagnostik:
Die Herausforderung in der Prophylaxe ist die frühzeitige Diagnose von beginnenden Schmelzläsionen (Initialkaries).
Hierfür nutzen wir neben der klassischen Diagnose (visuelle Kontrolle oder Röntgenaufnahme) auch neue Diagnosemöglichkeiten mittels Fluoreszenz- (Diagnodent) und laseroptischen Verfahren (Diagnocam).

Was kostet eine Lasertherapie?

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Lasertherapie zur Zeit eine private Zusatzleistung ist und nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird. Von den privaten Versicherungen bzw. Zusatzversicherung ist die Erstattung tarifabhänig. Die Kosten für die Behandlung sprechen wir gern mit Ihnen individuell ab.